Um entgegenzuwirken, dass Kunden ohne Vorankündigung einfach nicht zum Termin erscheinen, nehmen wir bei einer Terminvergabe eine Anzahlung. Wir bitten die Anzahlung schnellstmöglich nach Terminvergabe zu leisten, damit diese nicht in Vergessenheit gerät. Bei unentschuldigtem Fernbleiben verfällt die Anzahlung und verbleibt beim Tätowierer als Entschädigung. Ein unentschuldigtes Fernbleiben tritt dann in Kraft, wenn der Kunde sich nicht mindestens 48 Stunden vor dem Termin abmeldet. Bei einer frühzeitigen und fristgerechten Terminabsage/-verschiebung wird die Anzahlung später, wie gehabt, mit dem Gesamtpreis der Tätowierung verrechnet.